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Praxissachversicherung |
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| Was ist versichert? | Versicherungsschutz
besteht hier für Ihre technische und kaufmännische Praxiseinrichtung, Waren und Vorräte in der Praxis einschließlich fremden Eigentums sowie Gebrauchsgegenstände der Praxisangehörigen zum Neuwert. Versichert werden können Schäden durch • Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs und Löschen infolge eines dieser Ereignisse • Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus • Leitungswasser • Sturm und Hagel • Praxisverglasung bis 10 m2 Einzelgröße • Überschwemmung (2.500 EUR Selbstbehalt) • Sonstige Elementargefahren wie Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen • Erweiterte Gefahren wie Innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Fahrzeuganprall, mutwillige Beschädigung, Rauch, Überschallknall (1.000 EUR Selbstbehalt) Kann infolge dieser Schäden der Praxisbetrieb nicht oder nicht vollständig aufrechterhalten werden, so werden durch die Praxisunterbrechungsversicherung der entgangene Gewinn und die fortlaufenden Kosten ersetzt. Über die Elektronik-/Maschinenpauschalversicherung besteht Versicherungsschutz für elektronische oder elektrische Anlagen und Geräte der Büro-Kommunikations- und Medizintechnik inkl. Endoskop, Computertomograph, Kernspintomograph. Versichert sind Schäden durch • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit • Überspannung, Induktion, Kurzschluss • Wasser, Feuchtigkeit • Vorsatz Dritter, Vandalismus • Konstruktions-, Materialfehler • Diebstahl außerhalb der Praxisräume - auch aus dem unverschlossenen Kfz. |
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Welche Leistungen und Entschädigungen werden erbracht? |
• bei
Totalschaden/Entwendung Entschädigt wird i.d.R. der Neuwert der versicherten Sache unmittelbar vor dem Schaden. • bei Beschädigung Hier werden die Reparaturkosten zzgl. einer eventuellen Wertminderung ersetzt. • bei einer Praxisunterbrechung Ersetzt wird für maximal 12 Monate der Unterbrechungsschaden - höchstens bis zur vereinbarten Versicherungssumme- , der sich aus dem entgehenden Praxisgewinn und dem Aufwand an fortlaufenden Kosten zusammensetzt. Zu den Kosten zählen auch Gehälter, Gratifikationen, Löhne, Provisionen, Sozialleistungen und Lohnnebenkosten. Darüber hinaus sind Kosten für Schadenminderungsmaßnahmen gedeckt. |
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In der Elektronik- / Maschinenpauschal- versicherung werden folgende Selbstbehalte vereinbart |
• Pro Schadenfall gilt
in der Elektronik- / Maschinenpauschalversicherung ein Selbstbehalt von 150
EUR. • Bei Diebstahl außerhalb der Praxisräume ein Selbstbehalt von 25 %, mindestens 150 EUR. • Für Ultraschallkopf und Endoskop gilt ein gerätespezifischer Selbstbehalt von je 30%, mindestens der vereinbarte Selbstbehalt von 150 EUR. |
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Speziell auf erstes Risiko (bis zu bestimmten Entschädigungs- grenzen) sind mitversichert
(Auszug aus der |
• Beschädigungen und
Verlust der Arzttasche • Bargeld, Urkunden, sonstige Wertsachen in Panzerschränken und sonstigen verschlossenen Behältnissen • Kosten für die Wiederherstellung von Dokumenten, betriebsspezifischer Daten und Datenträgern • Aufräumungs-, Abbruch-, Abfuhr- und Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen • an der Gebäudeaußenseite angebrachte Sachen (z.B. Praxisschild, Antennen, Markisen, Beleuchtung, Fahrradständer) • Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden an Gebäuden sowie an Schaukästen und Vitrinen (ausgenommen Verglasung) auf dem Versicherungsgrundstück und unmittelbarer Umgebung • Türschlossänderungskosten, Aufwendungen beim Verlust von Tresorschlüsseln u.ä. • Bodenbeläge, Innenanstriche, Tapeten, Wand-und Deckenverkleidungen, sofern sie nicht vom Versicherungsnehmer für die gemieteten Räume angebracht wurden und dieser dafür die Gefahr trägt. |