Praxissachversicherung
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
(
aus Sicht der DBV Winterthur Versicherung)


Professioneller Schutz für Ihre Praxis
 

Was ist versichert? Versicherungsschutz besteht hier für Ihre technische und kaufmännische Praxiseinrichtung,
Waren und Vorräte in der Praxis einschließlich fremden Eigentums sowie Gebrauchsgegenstände
der Praxisangehörigen zum Neuwert.
Versichert werden können Schäden durch
• Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs und Löschen infolge
  eines dieser Ereignisse
• Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus
• Leitungswasser
• Sturm und Hagel
• Praxisverglasung bis 10 m2 Einzelgröße
• Überschwemmung (2.500 EUR Selbstbehalt)
• Sonstige Elementargefahren wie Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen
• Erweiterte Gefahren wie Innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Fahrzeuganprall, mutwillige
  Beschädigung, Rauch, Überschallknall (1.000 EUR Selbstbehalt) Kann infolge dieser Schäden
  der Praxisbetrieb nicht oder nicht vollständig aufrechterhalten werden, so werden durch die
  Praxisunter­brechungsversicherung der entgangene Gewinn und die fortlaufenden Kosten ersetzt.

Über die Elektronik-/Maschinenpauschalversicherung besteht Versicherungsschutz für elektronische
oder elektrische Anlagen und Geräte der Büro-Kommunikations- und Medizintechnik inkl. Endoskop,
Computer­tomograph, Kernspintomograph. Versichert sind Schäden durch
• Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
• Überspannung, Induktion, Kurzschluss
• Wasser, Feuchtigkeit
• Vorsatz Dritter, Vandalismus
• Konstruktions-, Materialfehler
• Diebstahl außerhalb der Praxisräume - auch aus dem unverschlossenen Kfz.
 
Welche Leistungen und
Entschädigungen
werden erbracht? 
bei Totalschaden/Entwendung
  Entschädigt wird i.d.R. der Neuwert der versicherten Sache unmittelbar vor dem Schaden.

bei Beschädigung
  Hier werden die Reparaturkosten zzgl. einer eventuellen Wertminderung ersetzt.

bei einer Praxisunterbrechung
  Ersetzt wird für maximal 12 Monate der Unter­brechungsschaden - höchstens bis zur
  vereinbarten Versicherungssumme- , der sich aus dem entgehenden Praxisgewinn und
  dem Aufwand an fortlaufenden Kosten zusammensetzt. Zu den Kosten zählen auch Gehälter,
  Gratifikationen, Löhne, Provisionen, Sozialleistungen und Lohnnebenkosten. Darüber hinaus
  sind Kosten für Schadenminderungsmaßnahmen gedeckt.
 
In der Elektronik- /
Maschinenpauschal-
versicherung werden
folgende Selbstbehalte
vereinbart
• Pro Schadenfall gilt in der Elektronik- / Maschinenpauschalversicherung ein Selbstbehalt von 150 EUR.

• Bei Diebstahl außerhalb der Praxisräume ein Selbstbehalt von 25 %, mindestens 150 EUR.

• Für Ultraschallkopf und Endoskop gilt ein gerätespezifischer Selbstbehalt von je 30%, mindestens
  der vereinbarte Selbstbehalt von 150 EUR.
 
Speziell auf erstes
Risiko (bis zu
bestimmten Entschädigungs-
grenzen) sind
mitversichert

(Auszug aus der
Pauschaldeklaration)

• Beschädigungen und Verlust der Arzttasche
• Bargeld, Urkunden, sonstige Wertsachen in Panzerschränken und sonstigen
  verschlossenen Behältnissen
• Kosten für die Wiederherstellung von Dokumenten, betriebsspezifischer
  Daten und Datenträgern
• Aufräumungs-, Abbruch-, Abfuhr- und Isolierungskosten für radioaktiv
  verseuchte Sachen
• an der Gebäudeaußenseite angebrachte Sachen (z.B. Praxisschild, Antennen,
  Markisen, Beleuchtung,
  Fahrradständer) • Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden an Gebäuden
  sowie an Schaukästen und Vitrinen (ausgenommen Verglasung) auf dem
  Versicherungsgrundstück und unmittel­barer Umgebung
• Türschlossänderungskosten, Aufwendungen beim Verlust von Tresorschlüsseln u.ä.
• Bodenbeläge, Innenanstriche, Tapeten, Wand-und Deckenverkleidungen, sofern sie
  nicht vom Versicherungsnehmer für die gemieteten Räume angebracht wurden und
  dieser dafür die Gefahr trägt.